
Wohnsitz ummelden nach dem Umzug –
Fristen, Unterlagen, Tipps
Der neue Wohnsitz ist bezogen – jetzt ist das Meldeamt dran
Der Umzug ist geschafft, die wichtigsten Kisten sind ausgepackt und vielleicht steht schon die erste Tasse Kaffee im neuen Zuhause bereit. Doch bevor der Alltag wieder einkehrt, steht ein formaler, aber sehr wichtiger Schritt an: die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Denn in Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, den neuen Wohnsitz frühzeitig anzumelden. Wer das vergisst oder aufschiebt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Probleme mit Behörden, Versicherungen oder Dienstleistern.
Warum ist die Ummeldung so wichtig?
- Die Ummeldung des Wohnsitzes sorgt dafür, dass alle amtlichen Stellen, Behörden und Institutionen korrekte Adressdaten haben. Das betrifft nicht nur Briefe von der GEZ oder dem Finanzamt – auch Krankenversicherung, Rentenkasse, die Wahlbenachrichtigung oder die Kfz-Zulassung hängen an der aktuellen Meldeadresse. Wer das versäumt, kann im ungünstigsten Fall wichtige Post verlieren oder rechtliche Probleme bekommen.
Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung – wo liegt der Unterschied?
Vorgang | Wann erforderlich |
---|---|
Ummeldung | Wohnortwechsel innerhalb derselben Gemeinde oder Stadt |
Anmeldung | Umzug in eine neue Stadt, ein neues Bundesland oder aus dem Ausland |
Abmeldung | Nur bei Aufgabe der Wohnung (z. B. bei Auszug ins Ausland) |
Bei einem Hauptwohnsitzwechsel innerhalb Deutschlands ist keine separate Abmeldung nötig – die neue Anmeldung ersetzt die alte automatisch.
Welche Fristen gelten für die Ummeldung?
In fast allen Bundesländern gilt die Frist von 14 Tagen nach Einzug in die neue Wohnung. Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Tag des Einzugs, nicht mit dem Mietbeginn.
Fristen für die Ummeldung
Wer die Frist versäumt, muss mit einem Bußgeld rechnen:
Verzug | Mögliche Folgen |
---|---|
Bis 14 Tage | i. d. R. kulant |
Ab 15 Tagen | Bußgeld: meist 20–50 € |
Vorsatz oder Falschangabe | Bis zu 1.000 €, in Einzelfällen sogar mehr |
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Seit 2015 ist die Wohnungsgeberbestätigung nach §19 BMG Pflicht. Das Formular wird vom Vermieter oder Eigentümer ausgefüllt und bescheinigt den tatsächlichen Einzug. Ohne dieses Dokument kann keine Ummeldung erfolgen.
Inhalt der Bestätigung:
- •Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- •Adresse der Wohnung
- •Einzugsdatum
- •Name(n) der einziehenden Person(en)
- •Unterschrift des Wohnungsgebers
Welche Unterlagen werden beim Amt benötigt?
Dokument | Pflicht? |
---|---|
Personalausweis oder Reisepass | ✅ Ja |
Wohnungsgeberbestätigung | ✅ Ja |
ggf. Geburtsurkunde bei Kindern | ➖ Teilweise |
ggf. Heiratsurkunde bei Ehepaaren | ➖ Optional |
Vollmacht bei Vertretung | ✅ Ja |
Bei digitalen Angeboten benötigen Bürger:innen oft zusätzlich einen Online-Ausweis mit PIN (eID) und ein Kartenlesegerät oder die AusweisApp.
Online ummelden – geht das?
In vielen deutschen Städten ist die Ummeldung bereits digital möglich. Wichtig ist, dass die Stadt oder Gemeinde Online-Dienste für die Wohnsitzanmeldung anbietet und der Nutzer über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügt.
Benötigt werden:
- •Personalausweis mit aktiver eID-Funktion
- •Scanner oder Smartphone-Kamera
- •digitale Version der Wohnungsgeberbestätigung
Ablauf:
- •Online-Portal der Stadt aufrufen
- •Formular ausfüllen
- •eID-Authentifizierung durchführen
- •Dokumente hochladen
- •Meldebestätigung digital erhalten
- •Adressaufkleber per Post erhalten
Ummeldung für Familien – wer muss alles erscheinen?
Bei einem Umzug mit mehreren Personen reicht es aus, eine volljährige Person für die Anmeldung zum Amt zu schicken – sofern sie alle Unterlagen mitbringt. Kinder werden automatisch mit umgemeldet, sofern sie auf dem Formular korrekt angegeben werden.
Was gilt für Neben- und Zweitwohnsitze?
Wer mehrere Wohnsitze nutzt (z. B. berufsbedingt oder als Student), muss auch diese beim Meldeamt registrieren. Der Lebensmittelpunkt gilt als Hauptwohnsitz, alle weiteren Adressen sind Nebenwohnsitze – und in vielen Städten zweitwohnsitzsteuerpflichtig.
Scheinwohnsitz – was ist verboten?
Einen Wohnsitz „pro forma" anzumelden, um Steuervorteile, einen Kita-Platz oder einen Schulplatz zu sichern, gilt als Ordnungswidrigkeit. Auch die Ausstellung einer falschen Wohnungsgeberbestätigung kann für den Vermieter teuer werden.
Mögliche Strafen:
- •Bürger: bis zu 1.000 €
- •Vermieter: bis zu 50.000 €
Meldepflicht im Ausland: Wer sich abmelden muss
Bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt ist eine Abmeldung in Deutschland zwingend vorgeschrieben. Das erfolgt beim Einwohnermeldeamt des letzten Wohnsitzes.
Sonderfälle
Studenten
- •müssen oft Haupt- und Zweitwohnsitz trennen
- •in manchen Städten entfällt Kindergeld bei falscher Meldung (falsch: nur Zweitwohnsitz)
Berufspendler
- •Hauptwohnsitz = Lebensmittelpunkt (z. B. Familie)
- •Dienstwohnung = Nebenwohnsitz (anmelden!)
Pflegebedürftige Personen
- •Bei Umzug in ein Heim ist ebenfalls eine Ummeldung notwendig
- •Wohnsitz kann von Angehörigen mit Vollmacht erledigt werden
Ummeldung ohne Mietvertrag – ist das möglich?
Ja – das Meldeamt verlangt keinen Mietvertrag. Es reicht die Wohnungsgeberbestätigung. Auch ein mündlicher Mietvertrag ist zulässig, solange der Vermieter die Bestätigung unterschreibt.
Wohnsitz nachweisen – wofür wird das gebraucht?
Die Meldebescheinigung ist z. B. notwendig für:
- •die Kfz-Zulassung
- •Kontoeröffnung
- •Steuer-ID-Vergabe
- •Kindergeldstelle
- •Bauanträge
- •Ehe & Namensänderung
Nachsendeauftrag – warum Ummelden nicht reicht
Die Ummeldung bei der Stadt ist nicht automatisch mit einem Nachsendeauftrag verbunden.
Checkliste: Ummelden nach Umzug
Markieren Sie erledigte Aufgaben - Ihre Auswahl wird lokal bei Ihnen gespeichert
- Termin beim Amt vereinbaren
- Frist (14 Tage) einhalten
- Wohnungsgeberbestätigung einholen
- Personalausweis mitnehmen / eID prüfen
- Vollmacht ausstellen (bei Vertretung)
- Online-Ummeldung prüfen (möglich?)
- Familienmitglieder mit aufführen
- GEZ, Bank, Arbeitgeber separat informieren
- Nachsendeauftrag beauftragen
Fazit: Ummelden leicht gemacht – wenn man weiß, wie
Rechtzeitig kümmern spart Zeit und Ärger
Die Ummeldung des Wohnsitzes ist gesetzlich vorgeschrieben – und gleichzeitig der Schlüssel zu einem funktionierenden Alltag im neuen Zuhause. Wer sich rechtzeitig kümmert, hat es deutlich leichter bei Behördengängen, Post und Verträgen.
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Häufige Fragen zur Ummeldung nach dem Umzug
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