GEZ beim Umzug

GEZ beim Umzug
So gelingt die Ummeldung ohne doppelte Beiträge

Ein Wohnungswechsel bedeutet oft Papierkram – auch beim Rundfunkbeitrag. Wer umzieht, muss dem ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice (ehemals GEZ) die neue Adresse mitteilen. Denn: Der Rundfunkbeitrag wird nicht automatisch umgemeldet – und doppelte Zahlungen sind keine Seltenheit.

Das Wichtigste vorab

  • Adresse bei der GEZ selbstständig ändern
  • Bei Zusammenzug mit einem Zahler Abmeldung möglich
  • Zweitwohnung gesondert melden oder befreien lassen
  • Alle Änderungen am besten online erledigen

Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung – was ist richtig?

BegriffWann ist er richtig?
UmmeldungWenn Sie bereits Rundfunkbeitrag zahlen und nur Ihre Adresse sich ändert
AnmeldungWenn Sie erstmals allein wohnen und bisher bei den Eltern/WG unter deren Beitrag fielen
AbmeldungWenn Sie zu jemandem ziehen, der bereits zahlt – oder ins Ausland, Pflegeheim etc.

Beispiel aus der Praxis

Johanna, 24, zieht von Straubing nach Regensburg. In Straubing lebte sie allein, zahlte die GEZ. In Regensburg zieht sie in eine WG, in der bereits ein Mitbewohner den Rundfunkbeitrag zahlt.

Was ist zu tun? → Lisa muss ihre alte Wohnung abmelden und sich beim Beitragsservice auf den neuen Haushalt ummelden – mit Angabe der Beitragsnummer des Mitbewohners.

So zahlt sie nicht doppelt – und ist trotzdem korrekt registriert.

GEZ beim Umzug ummelden – Schritt für Schritt

SchrittWas tun?
1.www.rundfunkbeitrag.de besuchen
2."Umzug mitteilen" wählen
3.Neue Adresse und Beitragsnummer eingeben (falls vorhanden)
4.Ggf. eintragen, wer bereits zahlt (z. B. Mitbewohner, Partner)
5.Bestätigung speichern oder ausdrucken

Abmelden – geht das überhaupt?

Sie können den Rundfunkbeitrag nur abmelden, wenn:

  • Sie zu jemandem ziehen, der bereits zahlt
  • Sie ins Ausland ziehen
  • Sie dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung ziehen
  • Die Wohnung aufgelöst wird

Nachweise erforderlich:

  • z. B. Meldebescheinigung, Mietvertrag oder Sterbeurkunde (bei Todesfall)

Frist: innerhalb eines Monats nach Auszug

Doppelte Zahlung vermeiden – so geht's

Häufige Fehlerquelle: Wohnung umziehen, neue Adresse anmelden – alte aber vergessen abzumelden.

Ergebnis: zwei Beitragskonten, doppelte Zahlung.

Vermeidungstipps:

  • Beitragsnummer beibehalten und mitnehmen
  • Bei Zusammenzug: Ummeldung auf Hauptzahler
  • Nicht doppelt anmelden – sondern auf bestehenden Haushalt verweisen

Sonderfälle beim Umzug

Ummeldung auf andere Person

Z. B. bei Auszug aus WG, Trennung oder Todesfall:

  • Der bisherige Zahler meldet sich ab
  • Eine andere Person meldet dieselbe Wohnung neu an

Bankverbindung hat sich geändert?

  • Adresse und Kontodaten gemeinsam im Portal aktualisieren
  • Nur so ist die Lastschrift korrekt

Zweitwohnung vorhanden?

  • Seit 2019 Befreiung möglich – Antrag beim Beitragsservice
  • Doppelte Zahlung ist nicht zulässig
  • Meldebescheinigung beider Wohnungen erforderlich

Checkliste: GEZ und Umzug

Markieren Sie erledigte Aufgaben - Ihre Auswahl wird lokal bei Ihnen gespeichert

  • Neue Adresse melden
  • Beitragsnummer bereithalten
  • Bei Zusammenzug: Zahler identifizieren
  • Wohnung auflösen: Abmeldung + Nachweis
  • Konto-/Bankdaten ggf. aktualisieren
  • Zweitwohnung prüfen / Befreiung beantragen

Fazit: GEZ beim Umzug – Pflicht und Chance zugleich

Rechtzeitig ummelden spart Geld und Ärger

Ein Umzug ist die ideale Gelegenheit, den GEZ-Status zu prüfen und korrekt zu melden. Wer rechtzeitig informiert, zahlt nur einmal – und vermeidet Ärger mit dem Beitragsservice.

Professionelle Unterstützung nutzen

TopTrans Regensburg erinnert Sie auf Wunsch an alle Formalitäten rund um den Umzug – damit auch die GEZ-Ummeldung nicht untergeht.

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Häufige Fragen zur GEZ-Ummeldung